Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wichtiges auf einen Blick

UNSERE AGB

Parkplatz
Für die Transporter (Kleintransporter mit Anhänger)  und für einen PW ( z.B.) Tontechniker muss ausreichend Platz zum Rangieren und Parkieren frei bleiben. 

Eintreffen der Eventtechnik 
Am Aufbau- und Veranstaltungstag muss ab dem vereinbarten Aufbaubeginn der Veranstalter oder dessen Vertreter anwesend sein. Es muss sicher gestellt sein, dass die Anfahrtswege zur Hallentüre sowie zur und auf die Bühne frei und offen sind. Die benötigten Türen, Tore und Schranken müssen offen sein. 

Abbau
Die vereinbarten Abbauzeiten sind einzuhalten. Allfällige Verlängerungen werden zusätzlich verrechnet. 

Copyrights
Der Veranstalter gestattet mit der Auftragsvergabe die Möglichkeit Bild, Text, Signet und Logos von der Veranstaltung ohne Kostenfolge zu Werbezwecken auf der Alfacom Homepage zu verwenden.  Sollte dies nicht erwünscht sein, kann dies kurz schriftlich mitgeteilt werden. 

Strom
Der Strombedarf ist in der Regel auf der Offerte aufgeführt. Dies ist zwingend bereit zu stellen. Sollte der Anschluss nicht direkt bei der Bühne sein, so sind wir 3 Tage im Voraus zu informieren damit wir die nötigen Kabel mitbringen können.Meistens wird auf der Bühne ein CEE 32 (32 A Absicherung) 5 Pol Steckdose benötigt. Als Alternative ist auch ein J40 5pol oder 2x J15 / CEE 16 5pol möglich. 

Open – Air
Bei Open – Air Veranstaltungen müssen die Bühne und der Mischpultplatz (3.5m breit x 3 m tief) wetterfest Überdacht und auf drei Seiten windfest geschlossen sein. Weiterhin ist Aufsichtspersonal zu platzieren. 

Mischpultplatz FOH
Für den Mischpultplatz benötigen wir zwei Tische ca. 1m x 2.5m vorne. Es ist von Vorteil wenn der Pultplatz mit Absperrgitter (ca. 1m hoch) rundum abgesperrt ist. 

Vandalen
Der Veranstalter haftet für sämtliche Vandalen- oder Diebstahlschäden des gesamten Mietmaterials die von Publikum oder durch Helfer getätigt werden. (Getränkeschäden, umstürzen der Boxen und Mikrofone, Fahrzeuge auf Parkplatz) 

Sicherheit
Bei Mehrtagesanlässen bei denen die Technik nicht abgebaut wird, ist der Veranstalter verantwortlich, dass die Anlagen ununterbrochen durch Sicherheitspersonal bewacht werden. Der Veranstalter haftet für die Anlagen. Allfällige Versicherung ist Sache des Veranstalters. 

Auftrittszeiten / Umbauzeiten
Die Auftrittszeiten inkl. Stage-Plan der einzelnen Bands müssen ca. 7 Tage vor der Veranstaltung bei uns sein. (Fax 041 855 45 46  oder info@alfacom.ch) Für den Umbau muss mindestens 30 Minuten eingerechnet werden. 

Soundcheck
Ist kein Soundcheck verlangt, wird kurz vor dem Konzert ein Linecheck gemacht. In der Regel wird nur mit der ersten Band ein Soundcheck gemacht. Zusätzliche Soundchecks müssen 7 Tage im Voraus angemeldet werden. Der Soundcheck muss 1 ½ Stunden vor Veranstaltungsbeginn fertig sein. 

Verpflegung
Für Personal (1x Tontechniker 1-3 Systemtechniker) sind Gratis Getränke zur Verfügung zu stellen. Weiterhin kann das Personal (normalerweise nach dem Soundcheck) ein warmes Menü inkl. Getränke (alkoholfrei) allenfalls in einem Restaurant zu lasten des Veranstalters einnehmen. Während der Essenszeit ist der Veranstalter für die Sicherheit der Anlagen verantwortlich. 

Zahlungsbedingung
Zahlungskonditionen gemäss Offerte. Wenn Barzahlung vereinbart ist, ist diese eine Stunde vor Veranstaltungsende zu tätigen. 

Annullation
Annulliert der Mieter einen bereits bestätigten Auftrag, fallen folgende betragen  Annullationskosten an:
bis 60 Tage vor Mietbeginn: 5%
bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25%
bis 10 Tage vor Mietbeginn: 50%
bis 3 Tage vor Mietbeginn: 75%
danach 100% des Mietbetrages. 

Gerichtsstand
Gerichtsstand Schwyz / SZ